AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Pferdetherapie Stefanie Fürst (THP)
Anwendbarkeit der AGB:
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin (THP) und dem Kunden als Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits. Zum eindeutigen Verständnis habe ich die Bezeichnung "Kunde" stellvertretend für die Bezeichnung "Patientenbesitzer", "Tierhalter" oder Verfügungsberechtigte/r gewählt.
§ 1 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung (auch telefonisch), Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der THP aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch des THP für bis zur Abweisung entstandene Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage dieser AGB. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen.
§ 2 Haftung des Behandlers:
Alle Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig - ausgeschlossen.
Vom Tierheilpraktiker werden überwiegend Behandlungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.
§ 3 Mitwirkung des Kunden:
Der THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
§ 4 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch von mir bestätigt wurden. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit den tatsächlich entstandenen Mehrkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 50%, des Höchstsatz des Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker bei Erstanamnese in Rechnung gestellt. Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin (ohne Kenntnis) zu spät, so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.
Bei Haus-/Stallbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen, sowie eine verlängerte Behandlungszeit beim vorherigen Kunden. Hat mir der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, werde ich unverzüglich über die Verzögerung informieren.
Rücktritt bei Haus-/Stallbesuchen
Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höhere Gewalt nach BGB.
§ 5 Fahrtkosten
Die Höhe der Fahrtkosten:
Entfernungspauschale ab 20km
->15 €
Ab 30km
-> Individuelle Vereinbarung!
§ 6 Gebühren Nach dem Gebührenverzeichniss für Tierheilpraktiker.
Notfälle,Fälle auserhalb meiner Geschäftszeiten und am Wochenende (ab Freitag 17:00 Uhr) sind mit 100 Euro Pauschale/ Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.
Dies gilt nicht, wenn der Termin durch den THP ( Mich selbst ) in diesem Zeitraum eingeplant wird!
§ 7 Zahlungsbedingungen
Der THP hat für seine Dienste Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart sind, gilt der jeweilige Höchstsatz des Gebührenverzeichniss für Tierheilpraktiker.
Vermittelt der THP Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), dann ist der THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der THP wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der THP ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für Vermittlung begleitender Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten anzuwenden wäre, unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an den THP zu bezahlen. Der Kunde erhält zur Bestätigung der Zahlung eine handschriftlich ausgestellte Quittung Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden sieben Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. (§ 271 Abs. 2 BGB) Der Kunde kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Der Tierheilpraktiker wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen oder ein Inkasso-Unternehmen mit der Beitreibung der Forderung beauftragt.
§ 8 Gesetzliche Vorschriften:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den THP ist ausgeschlossen.
Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für frei verkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.
§ 9 Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 10 Datenschutz
Die Daten des Kunden und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der THP kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Kunden davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird. Sobald der THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Der Kunde hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher honorarpflichtig ist.
Die Patientenakten werden vom THP 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Theilenhofen, bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden.
Gerichtsstand für beide Parteien: Weißenburg i.Bay.